Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Burkhard Lenz, hat angesichts der Veröffentlichung des kommunalen Finanzatlas auf den schwankenden finanziellen Boden der Gemeinden hingewiesen.
„Die jetzt veröffentlichten Rubikondaten zeigen, dass das Wehgeschrei lauter war als die tatsächliche finanzielle Situation schlimm ist. Zumindest gilt dies für die jetzt betrachteten Jahre.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich die Situation 2008 anders darstellt als 2009 und auch mit 2010 nicht vergleichbar sein dürfte. Als Grundproblem stellt sich nämlich dar, dass die Einnahmeentwicklung der Kommunen in immer weniger berechenbaren Wellen verläuft. 2008 und 2009 war die Entwicklung in den allermeisten Gemeinden noch recht positiv. Die Situation im Jahr 2010 wird sich grundsätzlich anders darstellen. Ausgeglichene Haushalte können viele Gemeinden nur deshalb vorlegen, weil nun die Rücklagen aus guten Jahren aufgebraucht werden. Wenn es ab 2011 nicht zu einer deutlichen Wirtschaftsbelebung kommt, wird es dann noch schwieriger, die Haushalte ins Lot zu bringen. Besondern schwierig stellt sich die Lage in den Mittelzentren dar. Gerade mittlere Städte haben durch den Einbruch bei der Gewerbesteuer massivere Probleme bei der Haushaltsführung als kleine Gemeinden.
Das Land hat mit der Schaffung eines Kommunaler Ausgleichsfonds einen Weg geöffnet, um die konjunkturell stark schwankenden Einnahmen der Kommunen zu stabilisieren. Dieser Fonds kann langfristig helfen, weil er gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise die Liquidität der Kommunen erhöht. Wie sich die Situation für die Mittelzentren, die im neuen FAG bereits begünstigt werden, verbessern lässt, müssen wir diskutieren“, so Burkhard Lenz.
Nach der Sommerpause wird sich der Innenausschuss noch einmal umfassend mit der Finanzsituation der Kommunen befassen. Dies wurde wie Burkhard Lenz berichtete heute im Innenausschuss vereinbart.
Der Landtag hat heute Änderungen im Naturschutz- und Wassergesetz des Landes beschlossen und damit wie vom Bundesgesetzgeber gefordert landesspezifische Regelungen zum am 1. März 2010 gültigen neuen Bundesrecht geschaffen. Dieses neue Bundesrecht war unter Federführung des damaligen Bundesumweltministers Siegmar Gabriel erarbeitet und noch in der Großen Koalition im Bund beschlossen worden.
„Wir haben das zu Beginn der 5. Legislaturperiode zwischen SPD und CDU im Koalitionsvertrag vereinbarte Prinzip, Bundes- und Landesrecht immer 1:1 umzusetzen, auch hier beachtet. Deshalb gibt es kaum noch Abweichungen zwischen Landes- und Bundesrecht mehr.
Angepasst wurden unter anderem die Regelungen zur Breite der Küsten- und Gewässerschutzstreifen und die erst 2007 im Landeswassergesetz ohne wissenschaftliche Grundlage erfolgte Verringerung der Abstände für Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen (Gewässerrandstreifen). Die Frage der Gewässerrandstreifen wurde im Übrigen auch in der Anhörung des Agrarausschusses diskutiert.
Die gegenüber bisherigen landesrechtlichen Regelungen erfolgten Anpassungen sind nicht nur angesichts der Angleichung zwischen Landes- und Bundesrecht sinnvoll. Sie sind auch vor dem Hintergrund modernster Dosierungstechniken in der Landwirtschaft umweltfachlich zu rechtfertigen und wirtschaftlich geboten. SPD und CDU waren sich hier sehr einig. Ich bin froh, dass der Landtag die Regelungen heute beschlossen hat“, so Udo Timm, der auch Vorsitzender des Agrarausschusses ist.